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Spanien Digital Nomad Visum: Steuerlicher Leitfaden und Beckham-Gesetz

Colaborador social der spanischen SteuerbehördeAEAT · SpanienRegistrierter Steuervertreter bei HMRCHM Revenue & Customs · Vereinigtes Königreich

Spaniens Visum für internationale Telearbeit — das „Digital Nomad Visum“ — kam 2023 mit dem Gesetz 28/2022. Dasselbe Gesetz öffnete das Impatriates-Regime (Art. 93 LIRPF) für Arbeitnehmer, die nach Spanien ziehen und weiter remote für ihren Arbeitgeber arbeiten. Das sind zwei getrennte Themen: Aufenthaltsrecht und Steuerrecht.

Was das Regime Remote-Arbeitnehmern bringt

  • Ihr Gehalt wird in Spanien mit 24 % bis 600.000 € und mit 47 % darüber besteuert, auch wenn ein ausländisches Unternehmen zahlt: Während des Regimes gelten alle Arbeitseinkünfte als in Spanien erzielt (Art. 93.2.b LIRPF).
  • Ausländische Einkünfte, die keine Arbeitseinkünfte sind (Dividenden, Zinsen oder Mieten aus dem Ausland), werden während des Regimes in Spanien nicht besteuert.
  • Sie müssen kein Formular 720 einreichen, und die Vermögensteuer erfasst nur Ihr Vermögen in Spanien.

Rechenbeispiel

FallIm Impatriates-Regime
Gehalt von 80.000 €, gezahlt von einem ausländischen Unternehmen80.000 × 24 % = 19.200 € Steuer
Zusätzlich 5.000 € Dividenden einer ausländischen GesellschaftWährend des Regimes in Spanien nicht besteuert

Vereinfachte eigene Berechnung, vor Quellensteuer, Anrechnung ausländischer Steuer und sonstigen Anpassungen.

Wer qualifiziert und wer nicht

  • Ja: Arbeitnehmer, die nach Spanien ziehen und mit telematischen Mitteln remote arbeiten, nach fünf Jahren ohne spanische Steueransässigkeit.
  • Nicht über diesen Weg: Selbständige mit ausländischen Kunden, auch mit Visum. Sie brauchen einen anderen Grund: unternehmerische Tätigkeit mit ENISA-Gutachten oder hochqualifizierte Fachkraft für Start-ups.
  • Die 20 %-Grenze für Arbeit für spanische Unternehmen ist eine Visumsbedingung, keine Voraussetzung des Steuerregimes.

Antragsschritte

  1. Visum für Telearbeit (für Nicht-EU-Bürger) und NIE beantragen
  2. Bei der spanischen Sozialversicherung anmelden oder nachweisen, dass die Versicherung im Herkunftsland fortbesteht
  3. Formular 149 innerhalb von sechs Monaten ab dem Tätigkeitsbeginn laut dieser Anmeldung bzw. diesem Nachweis einreichen (Art. 116 RIRPF) — nicht ab Visaausstellung
  4. Jährlich Formular 151 einreichen
Das Visum erlaubt Ihnen, in Spanien zu leben; Formular 149 entscheidet, wie Sie besteuert werden. Wer die Sechsmonatsfrist verpasst, verliert den Zugang zum Regime für diesen Umzug.

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