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Beckham-Gesetz Spanien 2025: Voraussetzungen, Vorteile und Antrag

Colaborador social der spanischen SteuerbehördeAEAT · SpanienRegistrierter Steuervertreter bei HMRCHM Revenue & Customs · Vereinigtes Königreich

Das Beckham-Gesetz — das Sonderregime für Impatriates nach Artikel 93 LIRPF — bleibt eines der attraktivsten Regime für Fachkräfte, die nach Spanien ziehen. Wichtig ist zu verstehen, was es besteuert und was nicht.

Was ist das Beckham-Gesetz?

Wer optiert, bleibt in Spanien steuerlich ansässig, berechnet die Einkommensteuer aber nach den Regeln für Nichtansässige, mit Besonderheiten. Die wichtigste: Alle während des Regimes erzielten Arbeitseinkünfte gelten als in Spanien erzielt (Art. 93.2.b LIRPF), auch wenn ein ausländisches Unternehmen zahlt.

Besteuerung

MerkmalImpatriates-RegimeStandard IRPF
Arbeitseinkünfte (auch aus dem Ausland gezahlt)24 % bis 600.000 €; 47 % darüberProgressive staatliche + regionale Skala
Spanische Dividenden, Zinsen und GewinneSparskala: 19 % bis 30 %Sparskala: 19 % bis 30 %
Ausländische Einkünfte außer ArbeitIn Spanien nicht besteuertWelteinkommen
Formular 720Nicht erforderlichErforderlich über 50.000 € je Vermögensart

Rechenbeispiel: Ein aus dem Ausland gezahltes Gehalt von 80.000 € wird mit 19.200 € besteuert (80.000 × 24 %), vor Quellensteuer und Anrechnungen. Es ist nicht befreit.

Voraussetzungen

  • In den fünf Jahren vor dem Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig
  • Umzug wegen: Arbeitsvertrag (auch Remote-Arbeit, typisch für das Telearbeitsvisum), Bestellung zum Geschäftsführer (bei vermögensverwaltenden Gesellschaften ohne Beteiligung von 25 % oder mehr), unternehmerische Tätigkeit mit ENISA-Gutachten oder hochqualifizierte Fachkraft für Start-ups bzw. in F&E
  • Dauer: das Jahr des Zuzugs und die fünf folgenden

Antrag: Formular 149

Formular 149 muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Tätigkeitsbeginn laut Anmeldung bei der Sozialversicherung (oder laut Nachweis, dass die Versicherung im Herkunftsland fortbesteht) eingereicht werden (Art. 116 RIRPF). Wer die Frist verpasst, kann für diesen Umzug nicht mehr optieren. Die AEAT stellt die Bestätigung innerhalb von zehn Arbeitstagen aus.

Der teuerste Fehler ist nicht die Frist, sondern eine Planung mit einer Gehaltsbefreiung, die es nicht gibt. Sprechen Sie vor dem Umzug mit einem Spezialisten.

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